Externe Brandschutzbeauftragung


Gerne stellen wir Ihnen als gewerberechtlich befugter Betrieb einen nach allen Richtlinien ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zur Verfügung.

 

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Kontrolle, Sichtprüfung und Veranlassung aller Prüfungen und Wartungen brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Kontrolle und Sichtprüfung von Beschilderungen, richtigen Kennzeichnungen sowie Zugänglichkeiten brandschutztechnischer Einrichtungen, Löschgeräten, Flucht- und Rettungswegen
  • Beratung bei Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln sowie Maßnahmen und Überwachung zu deren Beseitigung
  • Dokumentation und Führung eines Brandschutzbuches