Feuerlöscher


Um eine sichere Funktion von Feuerlöschern zu gewährleisten, sind diese gemäß den geltenden Normen und Gesetzen (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitnehmerschutzgesetz, Versandbehälterverordnung, TRVB O 120) alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person nachweislich überprüfen zu lassen.

 

Wir überprüfen gemäß TRVB 124, warten und setzen alle Marken instand. Egal ob fahrbare oder tragbare Feuerlöscher umschließt unser Service sämtliche Arten. Anschließend werden die Geräte mit einer Prüfplakette gemäß ÖNORM F 1053 versehen.

 

 

Gerne übernehmen wir diese Leistungen für Sie! Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung!