Während trockene Löschwasseranlagen ausschließlich der Feuerwehr dienen, können Wandhydranten auch zur ersten Löschhilfe oder der erweiterten Löschhilfe durch den Brandentdecker oder der herbeigerufenen Person verwendet werden.
Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Überprüfungen vor (TRVB F 128, TRVB 128 S, ÖNORM EN 671):
Regelmäßige Kontrolle durch den Betreiber:
Vierteljährliche Kontrolle und jährliche Kontrolle
Wartung gemäß TRVB F 128
Vierjährige Wartung durch eine Fachfirma. Die Leitungen von Löschwasseranlagen sind einer Dichtheitsprobe überprüfen zu lassen.
Wartung gemäß TRVB 128 S
Zweijährige Wartung durch eine Fachfirma
Revision
Fünfjährige Revision durch eine abnehmende Stelle
Dichtheitsprüfung
Die Leitungen von Löschwasseranlagen sind alle 5 Jahre einer Dichtheitsprobe durch eine Fachfirma oder revisionierenden Stelle überprüfen zu lassen.
Gerne übernehmen wir diese Leistungen für Sie! Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung!